Juleica-Ausbildung Modul 3 und 4
Inhalte:
Diese Module 3 "Sportorganisation" und 4 "Rechtsgrundlagen" sind zwei von sechs Modulen der Jugendleiter-Card-(Juleica-)Ausbildung. Fragen der Finanzierung von Kinder und Jugendarbeit, Fördermöglichkeiten, die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Versicherungsfragen werden erläutert. Aufsichts- und Haftungsfragen sowie Jugendschutzbestimmungen sind Inhalt des Moduls 4.
Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist eine Qualifizierung für Ehrenamtler ab 16 Jahren in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie befähigt die Teilnehmer qualifizierte Jugendarbeit zu leisten und schafft somit die Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten und öffentlichen Institutionen. Die Ausbildung umfasst insgesamt sechs Module, die binnen zwei Jahren in beliebiger Reihenfolge zu absolvieren sind. Die Juleica ist drei Jahre gültig und kann durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Referent: Lehrteam SSJ
Termin: 30.10.2010
Zeit: 09:00 bis 18:00
Ort für Termin : Hermann Neuberger Sportschule (Siehe Aushang im Verwaltungsgebäude)
Kosten: Für die Seminare entstehen keine Teilnehmergebühren. Für die Seminarunterlagen der kompletten Ausbildung (6 Module) sind 15,00 Euro zu zahlen.
Sonstiges: Etwa 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung oder eine Lehrgangsabsage zugesandt.
