Ferien mit der Saarländischen Sportjugend

Es sind noch Plätze frei!!

Die Saarländische Sportjugend bietet auch in diesem Jahr ein...


Jugendmeisterehrung 2010

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Freunde der Saarländischen Sportjugend,

der Termin für die...


JuLeiCa-Termine 2010

 

Die neuen JuLeiCa-Termine für das erste Halbjahr 2010 stehen fest.

Somit können die Lehrgänge ab...


FSJ als Zivildienstersatz

Das FSJ kann als Ersatz für den Zivildienst anerkannt werden. Vorrausseitzung ist, dass die jungen Männer bereits als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und noch nicht zum Zivildienst einberufen sind.
Der neue §14c ZDG (Zivildienstgesetz) bestimmt, dass Kriegsdienstverweigerer, die sich nach ihrer Anerkennung zu einem FSJ verpflichten, keinen Zivildienst mehr leisten müssen. Der freiwillige Dienst im Rahmen des FSJ muss spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung und vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden.


FSJ als Ersatzdienst - kein „Zivildienst im Sport“

Zivildienstplätze dürfen nicht mit FSJ-Plätzen im Sport verwechselt werden, auch wenn das FSJ als Zivildienst anerkannt wird. Zivildienstplätze sind ausschließlich bei der Deutschen Sportjugend (http://www.dsj.de) zu beantragen. Im Freiwilligen Jahr sind auch Tätigkeiten möglich, die im Zivildienst nicht vorgesehen sind. Beispielsweise darf der Zivildienst im Sport nur in Tätigkeitsfeldern wie Behindertensport, Seniorensport und Altenhilfe geleistet werden. Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport bietet dagegen auch Kriegsdienstverweigerern die Möglichkeit, aktiv mit Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Bewegung, Sport und Spiel zu arbeiten. Zudem dürfen Zivildienstleistende in einem Verein, in dem sie Mitglied sind oder waren, keinen Dienst leisten. Für Kriegsdienstverweigerer, die sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr entscheiden, gibt es keine derartigen Beschränkungen. Die Teilnehmer unterliegen vollständig den Regeln des FSJ, sie werden danach vergütet und sozialversichert.

Unbedingt zu beachten:

Voraussetzung ist, dass mit Aufnahme des FSJ die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorliegt. Wird vom Bundesamt für Zivildienst bzw. Kreiswehrersatzamt die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Beginn des FSJ (gewöhnlich 01.09.) ausgesprochen, so wird das FSJ vom Bundesamt nicht als Zivildienst angerechnet! Der Antrag auf Anerkennung als KDV ist also frühzeitig (i.d.R. mind. 6 Monate vor Dienstantritt) zu stellen. Eine nachträgliche Anerkennung des FSJ als Zivildienst ist nicht möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zum FSJ statt Zivildienst im Sportbereich.